Beitrags- und Gebührenordnung

 

Neuburgweierer Segelverein e.V.


Beitrags- und Gebührenordnung

Stand: Januar 2023

Die Mitgliedschaft im NSV ist personenbezogen, die Angehörigen von Mitgliedern haben keine eigenen mitgliedschaftlichen Rechte. Zum Erwerb der Vollmitgliedschaft geht zwingend eine 1-jährige Gastmitgliedschaft voraus. Dem Antrag auf Gast- bzw. Vollmitgliedschaft wird nur bei gleichzeitiger Erteilung einer Einzugsermächtigung für den Kassier stattgegeben. In der Gebühr für Gastmitglieder ist die Nutzung eines Liegeplatzes enthalten.

 Gastmitgliedschaft
 Beitrag:      
 200€ / Jahr  Ermäßigt *):  100€ / Jahr

Der Antrag auf Vollmitgliedschaft kann nach Ablauf der zwingend erforderlichen 1-jährigen Gastmitgliedschaft nur gewährt werden, wenn ein Gastmitglied ein positives oder ausgeglichenes Arbeitszeitkonto aufweist

 Vollmitgliedschaft
 Aufnahmegebühr **)  
     
 Einmalig:  700 €  Ermäßigt *):  300 €
 Ratenzahlung über
 4 Jahre:
 4 * 190 €  Ratenzahlung über
 3 Jahre:
 3 * 110 €
 Beitrag:  70 € / Jahr  Ermäßigt *):  60 € / Jahr
       
 Bootsliegeplatz:  30 € / Jahr  Trailerstellplatz:  35 € / Jahr
 Spind:  15 € / Jahr  Privatveranstaltungen:  80 €

Der Erwerb der Vollmitgliedschaft ist nach erfolgreicher Gastmitgliedschaft nur zum 1.1. bzw. 1.7. eines Jahres möglich. Ein weiterer Gastmitgliedsbeitrag wird unterjährig eingezogen. Konnte die Segelsaison nur zur Hälfte genutzt werden (z.B. Ablauf der Gastmitgliedschaft 1.7.), so wird bei der Erhebung des ersten Jahresbeitrags die Hälfte des Gastbeitrages angerechnet bzw. zurückerstattet. Ehrenmitglieder sind von allen Beitrags- und Gebührenzahlungen befreit. *) Ehe- und Lebenspartner erhalten einen ermäßigten Beitrag. Weiterhin berechtigt zur Ermäßigung sind grundsätzlich Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Sie zahlen ab dem 18. Lebensjahr ermäßigte Aufnahmegebühren. Kinder von Vollmitgliedern sind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beitragsbefreit. **) Scheiden Mitglieder aus dem Verein vor Ablauf der Ratenzahlung aus, so wird der der Restbetrag sofort fällig. Kinder sind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von der Aufnahmegebühr befreit.

Arbeitsdienste

Zur Wartung und Pflege des Vereinsheimes,des Vereinsgeländes und der Vereinsboote ist jedes Mitglied bzw. Gastmitglied verpflichtet, jährlich eine Arbeitsleistung von 8 Stunden zu erbringen. Kinder vor Erreichung ihres 14. Lebensjahres, Mitglieder nach Erreichung ihres 60. Lebensjahres und Ehrenmitglieder sind hiervon befreit. Bei Erfordernis kann der Vorstand die Anzahl der Pflichtarbeitsstunden ändern. Zur Ableistung der geforderten Arbeitsstunden werden Arbeitsdiensttermine angesetzt oder der Vorstand setzt Mitglieder als Helfer z. B. zur Durchführung von Veranstaltungen oder Baumaßnahmen ein. Arbeitsstunden sind dem Vorstand (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu melden.. Für nicht erbrachte Arbeitsstunden wird ein Ersatzgeld von 10.- Euro pro Arbeitsstunde erhoben. Der Kassier zieht den Betrag mit dem fälligen Jahresbeitrag ein.Arbeitsstunden verfallen mit dem Ausscheiden aus dem Verein. Sie sind nicht auf andere Mitglieder übertragbar.

Sonstiges

Mitglieder hinterlegen eine Kaution in Höhe von 25.- Euro pro Schlüssel, die ihnen vom Kassier ausgehändigt werden. Die Kaution wird beim Verlassen des Vereins ausgezahlt. Jahresbeiträge sind zum 15. Februar des laufenden Jahres fällig. Mit dem Jahresbeitrag werden automatisch Gebühren für Liegeplatz, Spind, Ersatzgelder für nicht entrichtete Arbeitsstunden aus dem Vorjahr und Nutzungsentschädigung für durchgeführte Privatveranstaltungen aus dem Vorjahr, sowie alle ausstehenden Rückstände erhoben.

 

Die Beitrags- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Hier kann die Beitrags/Geb.ordnung des NSV als Datei im PDF-Format heruntergeladen werden.